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   OLG Köln, 13.03.1991 - 1 U 48/90   

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https://dejure.org/1991,4087
OLG Köln, 13.03.1991 - 1 U 48/90 (https://dejure.org/1991,4087)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.1991 - 1 U 48/90 (https://dejure.org/1991,4087)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 1991 - 1 U 48/90 (https://dejure.org/1991,4087)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 932
  • NJW-RR 1992, 256 (Ls.)
  • ZIP 1991, 928
  • ZIP 1992, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 10 U 253/93

    Voreinzahlung auf künftige Kapitalerhöhungen

    Das OLG Köln (ZIP 91, 928, 930) hat deshalb diese Entscheidung auch ausdrücklich abgelehnt.

    Der Senat schließt sich auch im übrigen der Entscheidung des OLG Köln in ZIP 91, 928 an.

  • OLG Celle, 06.08.1997 - 9 U 224/96

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses; Verweigerung der Aufnahme eines

    Statt dessen sollte eine verschleierte Sacheinlage durch Darlehensverzichtserklärungen der Gesellschafter unter Verstoß gegen die Vorschriften über den präventiven Kapitalaufbringungsschutz gem. §§ 19 Abs. 5, 5 Abs. 4, 56 Abs. 2 GmbHG erbracht werden (zur Qualifizierung der Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital als Sacheinlage vgl. BGH NJW 1991, 1754, 1755 [BGH 18.02.1991 - II ZR 104/90] ; zum AktG : BGHZ 110, 47, 61 [BGH 15.01.1990 - II ZR 164/88] = NJW 1990, 982, 985 [BGH 15.01.1990 - II ZR 164/88] ; zu engen, hier nicht gegebenen Ausnahmen bei der Anrechnung von Vorauszahlungen OLG Köln ZIP 1991, 928, 929 m. w. N.).
  • OLG Köln, 02.12.1998 - 27 U 18/98

    Voreinzahlung auf die künftige Einlagepflicht eines GmbH-Gesellschafters im

    Der Bundesgerichtshof, der die Frage der Zulässigkeit einer Voreinzahlung bisher offengelassen hatte (vgl. etwa BGH ZIP 1995, 29), hat sich inzwischen der verbreiteten Ansicht (vgl. z.B. OLG Hamm GmbHR 1991, 198; OLG Köln - 1. Zivilsenat - ZIP 1991, 928; OLG Stuttgart GmbHR 1995, 116) angeschlossen, daß Vorauszahlungen auf die Stammeinlage unter bestimmten Bedingungen statthaft sind (BGH ZIP 1996, 1466).
  • OLG Oldenburg, 23.03.1995 - 1 U 145/95

    Zulässigkeit von Voreinzahlungen auf noch nicht beschlossene Kapitalerhöhungen

    Über das Oberlandesgericht Köln (ZIP 91, 928) hinausgehend hat das Oberlandesgericht Stuttgart (ZIP 94, 1532) weiter nicht nur die ausdrückliche Zweckbestimmung der Voreinzahlung gefordert, sondern zusätzlich auch, dass bereits bei Leistung der Vorauszahlung eine notariell beurkundete Vereinbarung über die Vorauszahlung zwischen der Gesellschaft und dem zukünftigen Übernehmer getroffen sein muss.
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